Veterinärtransitlager

Da das Thema Veterinärtransitware sehr komplex ist und viele Kosten bei der unwissentlichen Handlung verursachen kann, sind Sie bei uns genau richtig.
Wir verfügen über ein zugelassenes Veterinär- und Veterinärtransitlager für Trockenwaren (ein Zolllager, das für die Lagerung von nicht den Anforderungen an die Einfuhr entsprechenden Waren – gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 97/78/EG – zugelassen ist).

Ihre Sendung kann sowohl als LCL als auch als FCL bei uns eingelagert werden. Um den Transport aus dem Flug- oder Seehafen sowie die Dokumentation (GGED-P, GGED-D ) und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden kümmern wir uns selbstverständlich. Ebenfalls können wir die Verzollung Ihrer veterinärpflichtigen Ware, die für den EU-Markt bestimmt ist, bei uns am Lager durchführen. Unsere Zollspezialisten stehen Ihnen dabei zur Seite.

Wir arbeiten nach der neuen EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625 (Official control regulation – OCR).

Ihre Anfragen zu den Abläufen können Sie direkt an Herrn Alexander Appel per Mail unter a.appel@icargo-logistik.de

oder telefonisch unter +49 40 73 67 54-111 adressieren.

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